Geeignete Hilfsmittel sind für Lähmungspatienten insofern wichtig, als dass die Selbständigkeit und Mobilität des Betroffenen erreicht und oft stark erweitert werden kann. Auch Entlastung und Schmerzreduktion können Ziele der Hilfsmittelversorgung sein.
Die einfachsten Gehhilfen, wie Handstock oder Unterarmgehstütze, geben dem Polio-Patienten Sicherheit und Gangstabilität. Dadurch kann eine Sturzgefährdung und somit das Verletzungsrisiko stark verringert werden.
Gerade unter dem Gesichtspunkt einer klinischen Verschlechterung durch das Post-Polio-Syndrom ist die Versorgung mit modernen Stützapparaten (Orthesen) anzustreben.
Um den Mobilitätsradius der Patienten zu erweitern, ist die zusätzliche Versorgung mit einem Rollstuhl zu prüfen. Dabei ist die individuelle Situation der Polio-Betroffenen mit Wohnung bzw. Hilfspersonen einzuschätzen und durch intensive Beratung der Sanitätshäuser aus der Vielzahl der Angebote, eine optimale Typen- und Antriebsauswahl vor dem Kostenträger zu rechtfertigen. Essentiell ist für instabile Polioverläufe oder Lähmungen der oberen Extremität der assistierte Rollstuhlantrieb. Hilfreich für den PKW-Transport ist ein zerlegbarer Rollstuhl.
(Auszug aus der Orientierungshilfe zur Diagnostik und Therapie bei Patienten mit Poliofolgen und Post-Polio-Syndrom)Rehadat
Hilfreich bei der Auswahl der geeigneten Hilfsmittel ist das GKV-Hilfsmittelverzeichnis auf der Plattform rehadat
Dieses Verzeichnis ist nicht abschließend. Auch Hilfsmittel, die dort nicht mit einer Hilfsmittelnummer versehen sind, können im Einzelfall von den Kostenträgern als geeignetes Hilfsmittel bezuschusst werden.
Zum 1. Janaur 2017 gibt es Änderungen in der Heilmittelrichtlinie beim langfristigen Heilmittelbedarf.
Mehr Informationen darüber finden Sie auf der Webseite unseres Bundesverbandes
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