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Hilfs- und Heilmittel 1

Hintrgrund Fuss

Hilfsmittel

Geeignete Hilfsmittel sind für Lähmungspatienten insofern wichtig, als dass die Selbständigkeit und Mobilität des Betroffenen erreicht und oft stark erweitert werden kann. Auch Entlastung und Schmerzreduktion können Ziele der Hilfsmittelversorgung sein.

Die einfachsten Gehhilfen, wie Handstock oder Unterarmgehstütze, geben dem Polio-Patienten Sicherheit und Gangstabilität. Dadurch kann eine Sturzgefährdung und somit das Verletzungsrisiko stark verringert werden.

Gerade unter dem Gesichtspunkt einer klinischen Verschlechterung durch das Post-Polio-Syndrom ist die Versorgung mit modernen Stützapparaten (Orthesen) anzustreben.

Um den Mobilitätsradius der Patienten zu erweitern, ist die zusätzliche Versorgung mit einem Rollstuhl zu prüfen. Dabei ist die individuelle Situation der Polio-Betroffenen mit Wohnung bzw. Hilfspersonen einzuschätzen und durch intensive Beratung der Sanitätshäuser aus der Vielzahl der Angebote, eine optimale Typen- und Antriebsauswahl vor dem Kostenträger zu rechtfertigen. Essentiell ist für instabile Polioverläufe oder Lähmungen der oberen Extremität der assistierte Rollstuhlantrieb. Hilfreich für den PKW-Transport ist ein zerlegbarer Rollstuhl.

(Auszug aus der Orientierungshilfe zur Diagnostik und Therapie bei Patienten mit Poliofolgen und Post-Polio-Syndrom)Anpassen einer Orthese

Rehadat

Hilfreich bei der Auswahl der geeigneten Hilfsmittel ist das GKV-Hilfsmittelverzeichnis auf der Plattform rehadat

zur Rehadat-Homepage

Dieses Verzeichnis ist nicht abschließend. Auch Hilfsmittel, die dort nicht mit einer Hilfsmittelnummer versehen sind, können im Einzelfall von den Kostenträgern als geeignetes Hilfsmittel bezuschusst werden.

Hilfsmittelbereiche

 

 

Verordnung von Heilmitteln ab 1. Januar 2021

Ab dem 1. Januar 2021 vereinfachen umfangreiche Änderungen die Heilmittelverordnung.

Näheres hier

 

 

Verordnung häuslicher Krankenpflege
Unterstützungspflege - Kompressionstherapie

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege können Vertragsärzte jetzt auch Unterstützungspflege verordnen. Zudem wurde der Leistungsanspruch für das An- und Ausziehen vor Kompressionsstrümpfen erweitert

http://www.kbv.de/html/1150_34615.php

https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3190/2017-12-21_HKP-RL_Unterstuezungspflege-Kompressionstherapie_BAnz.pdf

 

Rutschbrett nicht nur für Rollstuhlfahrer/-innen geeignet

Das Rutschbrett ist auch aus anderen Bereichen des Umsetzens von behinderten Menschen und älteren Personen bekannt.
Das Rutschbrett wird nach Bedarf einfach ausgeklappt oder aufgesteckt. Im ausgeklappten oder aufgesteckten Zustand ragt es aus dem Auto heraus.
Je nachdem ob es sich um ein steckbares oder klappbares Rutschbrett handelt, kann es während der Fahrt parallel zum Fahrersitz hochkant gestellt (bei einem klappbaren Rutschbrett) oder abgenommen werden (bei einem steckbaren Rutschbrett). Die Steck- oder Klappvorrichtung  wird unter dem Sitz, an der Sitzschiene oder an anderer Stelle befestigt.
 
http://behindertengerechter-autoumbau.de/einstiegshilfe-auto/rutschbrett-rollstuhlfahrer-auto/

 

 

Handybar – mobile Ausstiegshilfe

Der Handybar ist bei jeder Form physischer Einschränkung geeignet.
Der Handybar ist ein mobiler Haltegriff, der in der Türöffnung vieler Fahrzeuge angebracht werden kann. Dazu wird die Fahrer- oder Beifahrertür geöffnet. Im Türschweller/Türeinstieg befindet sich die U-förmige-Türverriegelung. Der Metallgriff des Handybar wird in diese U-förmige-Türverriegelung eingeführt und nach unten gedrückt. Nun ist der Handybar fest angebracht und die Person kann sich am aus Plastik geformten Endstück des Handybar abstützen. Sobald man im Auto sitzt, nimmt man den Handybar aus seiner Verankerung raus, verstaut ihn im Fahrzeuginnenraum und schließt wie gewohnt die Tür. Beim Aussteigevorgang wird das Prinzip in umgekehrter Reihenfolge angewendet. Der U-förmige Verriegelungsbügel gehört zu den stabilsten Elementen am Auto. Der Handybar nutzt diese Stabilität für sich als Einsatzstelle. So können Sie sich sicher und einfach beim Ein- und Aussteigen abstützen.
 
http://behindertengerechter-autoumbau.de/einstiegshilfe-auto/handybar-ausstiegshilfe

 

 

Bundessozialgericht stärkt Rechte von Patienten

 Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkassen gilt Antrag als genehmigt (Pressemitteilung der BAG Selbsthilfe)
 
Nicht selten warteten Patienten bislang bis zu 12 Wochen auf einen Entscheid der gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme einer Behandlung. Dabei muss laut Gesetz innerhalb von drei Wochen über einen Antrag auf Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung entschieden werden. Ist ein Gutachten erforderlich, beträgt die Frist fünf Wochen. Entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über den Antrag eines Versicherten, gilt die geforderte Leistung als genehmigt und kann auch nicht rückgängig gemacht werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel nun klargestellt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE) begrüßt diese Entscheidung sehr.
 
Insbesondere für chronisch kranke und behinderte Menschen ist es zwingend  notwendig, zeitnahe Entscheidungen über die Kostenübernahme von oftmals lebenswichtigen Behandlungen zu treffen und auch Hilfsmitteln zügig zu bewilligen. Denn den betroffenen Menschen ist es sonst nicht möglich, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Können Krankenkassen aus verschiedenen Gründen nicht fristgerecht entscheiden, darf das nicht zum Nachteil des Patienten werden“, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich.
 
Entscheidung des 1. Senat des Bundessozialgerichts vom 7. November 2017 (Aktenzeichen B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R)

 Anmerkung: Gilt nicht für Reha-Maßnahmen

 

        Regionalgruppe 84 - Saar  

        Beerenfeldstr. 29a,  66133 Saarbrücken                                                                       

         Telefon:  0681 81 11 97

        E-Mail: info@polio-selbsthilfe-saar.de